Korruptionsstrafrecht


Die Fallgestaltungen im Korruptionsstrafrecht sind vielfältig und gehen über die Zahlung des klassischen “Schmiergeldes” weit hinaus: Die Versendung von Fußballtickets durch Unternehmen an Amtsträger kann ebenso die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich ziehen wie Sponsoring-Aktivitäten von Unternehmen an Hochschulen und Kliniken, Kooperationen bei der Auftragsvergabe oder Zuwendungen an Firmenmitarbeiter aus gesellschaftlichen Anlässen. Der Übergang von der „Kunden- und Klimapflege“ zu einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist heutzutage fließend.

Für die einzelnen Betroffenen und deren Arbeitgeber können Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsdelikten weit reichende Konsequenzen haben. Solche ergeben sich nicht nur aus den möglichen Strafen und Sanktionen (Geldbußen für Unternehmen), sondern auch daraus, dass inzwischen sog. Korruptionsregister geführt werden, in die die Betroffenen wie auch die Unternehmen selbst bei einer Einstellung des Verfahrens eingetragen werden können. Diese Korruptionsregister müssen bei Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber ab bestimmten Wertgrenzen eingesehen werden – mit den entsprechenden negativen Folgen bei einer solchen Eintragung.

Spezialgebiete