Beauftragung & Honorar


Beauftragung

Sie haben Fragen oder Sorgen und brauchen rechtliche Unterstützung? Bitte melden Sie sich über unsere zentrale Einwahl (Tel. 0351-475910-70), per Email (anwalt@dresden-klein.de) oder über das Kontaktformular.

Bei telefonischem Erstkontakt wird unsere Empfangsmitarbeiterin sie um eine kurze Schilderung Ihres Anliegens bitten und in der Regel einen ersten anwaltlichen Besprechungstermin vereinbaren. Wir sind bemüht, diesen noch am selben Tag zu realisieren – oder aber nach Ihren Vorstellungen später.

Die Effektivität der ersten Besprechung ist erfahrungsgemäß umso größer, je mehr Informationen sie uns geben und je mehr relevanter Schriftstücke Sie uns zeigen können. Ein Anwalt lebt von den Informationen, die ihm der Mandant vermittelt. Gerade das Erstgespräch ist häufig Weichenstellung. Der Anwalt ist zumeist sehr schnell in der Lage, aus vorgelegten Unterlagen das Wesentliche herauszufiltern und erste Schritte einzuleiten. Wichtig sind in der Regel Vorladungen, Anklageschriften, Urteile, Bescheide und jegliche andere behördliche oder gerichtliche Post. Aber auch persönliche Unterlagen wie Versicherungen, Fahrzeugdokumente, Miet- oder Arbeitsverträge etc. können – je nach Einzelfall – von Bedeutung sein.

Sofern wir für Sie nach außen tätig werden sollen, bedarf es in der Regel einer schriftlichen Vollmacht, die in Einzelfällen, insbesondere im Steuer- und Verfassungsrecht sogar im Original vorgelegt werden muss. Über den Inhalt einer solchen Vollmacht können Sie sich bereits vorab auf unserer Seite “Formulare” ein Bild machen.

Inhalt eines Erstgespräches wird in der Regel auch die Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit sein. Es ist erfahrungsgemäß sinnvoll, hierüber gleich zu Beginn des Mandatsverhältnisses zu reden, um Klarheit zu schaffen und Missverständnissen vorzubeugen. Insoweit möchten wir Sie auf den Punkt „Honorar“ aufmerksam machen.

Honorar

Vergütungsvereinbarung

Strafverteidigung kostet Geld. Die Finanzierung schwieriger oder besonders umfangreicher Verfahren, in denen es für den Betroffenen um viel geht, die einen erheblichen Aufwand verursachen, einen großen Aktenumfang aufweisen oder viele Hauptverhandlungstage erwarten lassen, wird üblicherweise im Wege einer Vergütungsvereinbarung geregelt – entweder mit Pauschalbeträgen für einzelne Verfahrensabschnitte oder auf Basis von Stundenhonoraren. Wir werden dies mit Ihnen zu Beginn des Mandats besprechen. Wird keine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen, greifen die gesetzlichen Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung hilft, den finanziellen Aufwand einer sachgerechten Verteidigung zu minimieren. Anders als in Bußgeldverfahren greift sie allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gerade vorsätzliche Straftaten sind häufig vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Hier helfen zumeist Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherungen oder sog. D&O-Versicherungen. Unsere langjährige Erfahrung mit Rechtschutzversicherern wie dem ADAC, der D.A.S., der Allianz oder den Versicherungsgesellschaften der heutigen Ergo-Gruppe ermöglicht eine optimale finanzielle Absicherung Ihrer Verteidigung.