Insolvenzstrafrecht


Insolvenzstrafrechtliche Verfahren bilden einen unserer Schwerpunkte. Die Staatsanwaltschaften, denen die Insolvenzgerichte auskunftsverpflichtet sind, leiten jährlich tausende von Ermittlungsverfahren allein wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung ein. Daneben werden vielfach auch weitere Vorwürfe erhoben, z.B. der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Insolvenzstrafverfahren bergen sowohl die Gefahr strafrechtlicher Sanktionen als auch das Risiko einer zivilrechtlichen Haftung oder gravierender beruflicher Konsequenzen (z.B. das Verbot der Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit).

Die Verfahren der Staatsanwaltschaft richten sich in erster Linie gegen Verantwortliche juristischer Personen, d.h. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände einer AG u.a. Es werden Ermittlungen aber auch gegen externe Berater geführt, beispielsweise wegen deren Beratung in Insolvenzsituationen oder ihrer Mitwirkung an (fehlgeschlagenen) Sanierungsversuchen. Insolvenzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren sind häufig durch komplexe rechtliche und tatsächliche Fragestellungen gekennzeichnet, u.a. zur Frage der Überschuldung und der Zahlungsfähigkeit. Die Berücksichtigung steuerlicher und handelsrechtlicher Grundsätze ist in derartigen Verfahren unerlässlich für eine erfolgreiche Verteidigung.

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