Bankenstrafrecht


Das Bankgeschäft birgt eine Vielzahl von straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken. Häufig bilden Kreditvergaben den Gegenstand von Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Banken. Der Vorwurf der Kredituntreue zielt oftmals auf Pflichtverletzungen bei der Bonitätsprüfung, bei der Bewertung von Sicherheiten und bei dem Eingehen unvertretbarer Risiken. Die Grenzen zwischen erlaubtem Risikogeschäft und strafbarer Untreue sind dabei fließend. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Untreueschaden ist hochaktuell und ständigen Änderungen unterworfen. Auch Verstöße gegen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche können Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Bankmitarbeiter sein.

Die Ermittlungsbehörden haben Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, die gehalten sind, mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammenzuarbeiten und die Bankaufsicht über den Ausgang eines Strafverfahrens zu unterrichten. Die BaFin ist für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem KWG zuständig und beurteilt die persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung eines Bankleiters, so dass der Verlauf eines Straf- oder Bußgeldverfahrens über das Strafrecht hinausgehende weitreichende Konsequenzen haben kann.

Wir sind auf diesem Gebiet nicht nur als Verteidiger tätig. Herr RA Andrej Klein verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Begleitung von Bankmitarbeitern als Zeugenbeistand in gerichtlichen Verfahren und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

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