Ordnungswidrigkeiten


In fast jedem deutschen Gesetz gibt es Regeln, was passiert, wenn man dagegen verstößt. Die Folge muss nicht sein, dass man sich strafbar macht. Auch Bußgelder, Verfahrenskosten und vor allem Vermögensabschöpfungen können aber in ihrer Wirkung einer Geldstrafe nahe kommen. Die Bandbreite solcher Ordnungswidrigkeiten ist immens. Angefangen von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die einen Großteil der gerichtlichen Auseinandersetzungen ausmachen, reicht das Spektrum unserer bisherigen Verteidigungstätigkeit über Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das BaföG, das Energiesteuergesetz, das Gaststättengesetz, die Gewerbeordnung und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bis hin zu Zoll- und Abgabedelikten. Auch der Arbeits-, Denkmal-, Jugend-, Mutter-, Wasser- und Umweltschutz waren schon Gegenstand hiesiger Verteidigung.

Es ist häufig sehr leicht, zum Betroffenen eines Bußgeldverfahrens zu werden. Vielfach reicht Fahrlässigkeit aus, um ein Bußgeld zu bekommen. Auch hier ist ein Verteidigungserfolg umso wahrscheinlicher, je schneller auf die Vorwürfe reagiert wird – am besten noch gegenüber der Bußgeldstelle oder der Verwaltungsbehörde.

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