Steuerstrafrecht


Das Steuerstrafrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Vorbei sind die Zeiten, in denen „Steuersünder“ nur als Sünder und nicht als Straftäter behandelt wurden. Die Finanzämter, die Steuerfahndung, die Hauptzollämter, aber auch neue Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften rüsten personell und technisch auf, um Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Ausgelöst durch öffentlichkeitswirksame Verhaftungen oder die Diskussionen um Steuer-CDs aus Liechtenstein und der Schweiz ist die Empörung groß und der Ruf nach einer härteren Gangart laut.

Es sind aber auch Tendenzen unverkennbar, wonach die Rechte der Beschuldigten in immer größerem Maße beschnitten werden. Mit Hilfe steuerrechtlicher Zwangsmittel wird finanzieller, ja zum Teil existentieller Druck ausgeübt. Über konstruierte Verdachtsmomente werden Telefonüberwachungen legitimiert. Strafrechtliche Zwangsmittel führen unter Umgehung der Unschuldsvermutung zu Vermögensbeschlagnahmungen. Nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen, sondern auch die seiner Familie gerät in Gefahr.

Mit der jahrelangen Erfahrung von Rechtsanwalt Andrej Klein, als Fachanwalt für Strafrecht und zugleich auch Fachanwalt für Steuerrecht steht er Ihnen als Verteidiger, als Zeugenbeistand oder auch als Berater im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen und bei sog. Tatsächlichen Verständigungen mit den Finanzämtern zur Seite. Darüber hinaus bieten wir Schulungen Ihrer Mitarbeiter über das Verhalten bei steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Anfragen, bei behördlichen Auskunftsersuchen und Durchsuchungen an.

Wir legen besonderen Wert auf Präventivberatung zur Verhinderung steuerrechtlicherund/oder strafrechtlicher Maßnahmen. Wir beraten Vorstände und Geschäftsführer großer und mittelständischer Unternehmen aber auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bereits im Vorfeld und zu Beginn offizieller Ermittlungen, um bereits eine Anklageerhebung und die allein damit verbundene Publizitätsschäden zu vermeiden.

In Eilfällen wie Durchsuchungen, Inhaftierungen, Arrestanordnungen oder Pfändungen haben Sie das Recht auf eine Anwaltskonsultation. Wir können Ihnen per Mail oder per Fax sofortige Verhaltensempfehlungen und Checklisten übersenden und stehen Ihnen selbstverständlich auch kurzfristig zur Verfügung.

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