Vergabestrafrecht


Bau- und vergabestrafrechtlichen Verfahren können eine Vielzahl unterschiedlicher Vorwürfen betreffen, z.B. wettbewerbswidrige Absprachen bei Ausschreibungen, Korruptionsdelikte bei der Auftragsanbahnung, Betrugs- und Untreuetaten bei der Beschaffung der finanziellen Mittel und der Abrechnung, Umweltstraftaten und Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften, Steuer- und Insolvenzdelikten, den Verdacht der illegalen Beschäftigung oder Kartellordnungswidrigkeiten. Die Verfahren können Einzelpersonen betreffen, aber auch das Unternehmen selbst.

Betroffene Personen und Unternehmen müssen nicht allein mit – in der Regel öffentlichkeitswirksamen – Durchsuchungen der Geschäfts- und Privaträume und der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen rechnen. Gerade die häufig schon zu Beginn eines Verfahrens angeordnete Sicherstellung von Vermögenswerten zur Vermögensabschöpfung kann gravierende, auch existenzbedrohende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Verlauf des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens entscheidet zudem über Eintragungen in Vergabe- und Korruptionsregistern. Ein mehrjähriger Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder von der Vergabe öffentlicher Aufträge kann die Folge sein. Eine effektive Verteidigung in Bau- und Vergabestrafverfahren hat daher zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Ermittlungsverfahren anzusetzen.

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