Unternehmensstrafrecht


Unternehmen sind von strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihre Verantwortlichen und Mitarbeiter in besonderer Weise durch Durchsuchungen, Beschlagnahmen und negative Medienberichterstattung betroffen. Sie können bei Straftaten ihrer leitenden Mitarbeiter eigenständig durch Geldbußen sanktioniert werden.

Neben der rufschädigenden Medienberichterstattung und der Einschaltung von Aufsichtsbehörden erweisen sich in der Praxis umfangreiche Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen als besonders gravierend. Sie ziehen regelmäßig eine erhebliche Störung des Geschäftsbetriebs nach sich und bergen die Gefahr der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen.

Infolge dessen sind die außerstrafrechtlichen Folgen eines Ermittlungsverfahrens für Unternehmen häufig existenzgefährdend und erfordern zu ihrer Vermeidung bzw. Reduzierung eine kompetente und engagierte anwaltliche Begleitung. Die zu Beginn eines Verfahrens typischer Weise eintretende Krisensituationen bedarf der anwaltlichen Koordination ebenso wie die Verteidigung der individuell Betroffenen. Wir helfen darüber hinaus mit ständig aktualisierten Checklisten und schriftlichen Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchungen, Betriebsprüfungen und Besuchen der Steuerfahndung.

Spezialgebiete