Es muss für sie der Horror gewesen sein: Eine junge Frau steht mit ihrem Auto an einer roten Ampel mitten im Dresdner Stadtzentrum. Plötzlich reißen zwei Unbekannte die Türen auf und zwingen sie mit vorgehaltenem Messer loszufahren. So geschehen einer Mandantin im März 2009, die wir als Opferanwälte im nunmehr abgeschlossenen Strafverfahren gegen die beiden Täter vertreten haben.

Mit Urteil des Landgerichts Dresden vom 20.08.2009 wurden die Täter wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer, erpresserischen Menschenraubes und schweren Raubes zu Freiheitsstrafen von 8 Jahren bzw. 5 Jahren 8 Monaten verurteilt (Az.: 3 KLs 304 Js 11262/09). Was war passiert?

An einem Märzabend war unsere Mandantin auf dem Weg nach Hause und musste an einer roten Ampel halten. Plötzlich wurden die Türen auf der Beifahrerseite aufgerissen, zwei unbekannte unmaskierte Täter steigen ein und fordern die junge Frau mit gezücktem Messer auf loszufahren und zwar unauffällig, sonst bringe man sie um. Da sie kein Geld dabei hat, wird sie gezwungen, nacheinander zwei Geldautomaten anzusteuern, um Geld vom Konto abzuheben. Aber auch dort ist nichts zu holen. Die Aggression bei den Tätern steigt; man fährt mit ihr an den Stadtrand in die völlige Abgeschiedenheit und Dunkelheit. Die junge Frau hat Todesangst und mittlerweile Panik, was mit ihr nun wohl passieren würde. Die Täter sind frustriert und haben nichts zu verlieren. Sie sind nicht maskiert und durch ihre markante Erscheinung auch gut zu identifizieren. Die Mandantin wird von den Tätern aus dem Auto geworfen und gezwungen, noch 10 Minuten zu warten, anderenfalls man zurückkäme und sie überfahren würde. Die Täter verschwinden, werden aber zwei Tage später durch die Polizei nach einer Verfolgungsjagd durch Freital gestellt und festgenommen. Die junge Frau hat noch heute unter der Tat zu leiden. Sie befindet sich in psychologischer Behandlung; ihr Leben, ihre Beziehung und ihr Freizeitverhalten haben sich komplett verändert. Sie leidet unter Panikattacken, Schlaf- und Konzentrationsstörungen.

Dem Strafverfahren gegen die beiden Täter schloss sich unsere Mandantin als Nebenklägerin an, der gleichzeitig auch die zivilrechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in einem sog. Adhäsionsverfahren erfolgreich durchsetzte. Ein schneller und konsequenter Abschluss dieser Verfahren war wichtig, um der Mandantin von nun an ein ungestörtes Verarbeiten zu ermöglichen; immer in der Gewissheit, dass die Täter gerecht verurteilt und für längere Zeit inhaftiert sein werden.