Das Landgericht Cottbus hat das Strafverfahren gegen einen Mandanten eingestellt, nachdem dieser sich gemeinsam mit seiner Mutter durch den Sturz von einer Thüringer Autobahnbrücke das Leben genommen hatte.

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Cottbus sollte wenige Tage später beginnen. Der ehemalige Heimleiter eines Kinderheimes war wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie der Vergewaltigung angeklagt. In seinem umfangreichen Abschiedsbrief an den Verteidiger RA Andrej Klein begründete der Mandant seinen Schritt damit, dass er nach anderthalb Jahren Strafverfahren keine Kraft mehr habe, die öffentliche Hauptverhandlung durchzustehen. Seine Entscheidung sei kein Schuldeingeständnis, zumal hierzu nach einem gerichtlich eingeholten Glaubhaftigkeitsgutachten, das ihn vollumfänglich entlastete, auch kein Anlass bestand.

Mit Anzeige eines stellvertretenden Landrats und Dezernenten für Jugend und Kultur wurde behauptet, der Heimleiter des Kinderheimes habe ein Verhältnis mit einer ehemaligen Heimbewohnerin – die das Ganze freilich bestritt. Im Zuge der Befragungen behauptete dann jedoch eine weitere ehemalige Heimbewohnerin, Jessica K., dass sie vom Heimleiter 2 Jahre zuvor missbraucht worden sei und sogar ihr zwischenzeitlich geborenes Kind aus einer Vergewaltigung stamme. Ihre anschließenden Vernehmungen waren allerdings dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht nur die vermeintlichen Tatversionen und Tatzeiten stets anders schilderte, sondern sogar die Beteiligten. So könnten auch andere Personen, mit denen sie im selben Zeitraum verkehrte, Väter ihrer Tochter sein. Auffällig war zudem, dass niemand von den behaupteten Übergriffen je etwas erfahren hatte. Weder gegenüber engsten Freundinnen, Erzieherinnen oder den Eltern noch gegenüber dem die Schwangerschaft betreuenden Gynäkologen hatte die Zeugin den Mandanten oder gar irgendwelche Tathandlungen geschildert.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus beantragte unmittelbar nach den Erstaussagen der Zeugin einen Haftbefehl gegen den Mandanten. Der Ermittlungsrichter lehnte den Erlass eines solchen Haftbefehls ab. Die Medien hatten jedoch – woher auch immer – Wind von der Sache bekommen. Insbesondere die Redakteurin der BILD-Zeitung Berlin-Brandenburg verstieg sich zu immer wüsteren Phantasiegeschichten über das Kinderheim und den Mandanten („Sex-Hölle Traumschloss“) und verfolgte ihn ebenso systematisch wie die vermeintlichen Opfer. Und so verwundert es nicht, dass der Mandant sie in seinem Abschiedsbrief auch zum Hauptverantwortlichen für seinen Selbstmord benennt.

Im Zuge der ersten Veröffentlichungen wurde der Mandant durch seinen Arbeitgeber beurlaubt und anschließend gekündigt. In der weiteren Folge wurden durch den ermittelnden Staatsanwalt weder die Eltern, Lehrer oder Erzieher noch die damaligen Freunde der Zeugin vernommen. Sämtliche Beweisanträge der Verteidigung schon im Ermittlungsverfahren wurden ignoriert. Eine faire Chance, eine Anklage zu vermeiden, erhielt der Mandant nicht.
Durch ein Abstammungsgutachten stellte sich dann allerdings heraus, dass der Mandant entgegen der Zeugenbehauptung nicht Vater ihres Kindes sei.

Die Staatsanwaltschaft erhob dennoch Anklage zum Landgericht Cottbus. Durch das Landgericht Cottbus wurden dann erstmals die sog. Jugendamtsakten der beiden Beteiligten angefordert, in denen der tatsächliche Werdegang der Jugendlichen (häusliche Gewalt, Straftaten, Drogenmissbräuche, etc.) offenbar wurde. Das Gericht beauftragte im Hinblick auf die ersichtlichen Unstimmigkeiten ein Gutachten der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie in Berlin. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass die Zeugenaussagen nicht widerlegbar frei erfunden seien, es sich nicht um erlebnisorientierte Schilderungen handele und die Aussagen der Jessica K. „wissenschaftlich orientiert als nicht glaubhaft klassifiziert werden“.

Der Mandant kannte dieses Ergebnis; die Verteidigung hatte sich umfangreich auf die anstehende Hauptverhandlung vorbereitet, bevor der Mandant seinem Leben ein Ende setzte. Im Abschiedsbrief an seinen Verteidiger gab er zu verstehen, dass seine Kraft am Ende sei und er trotz der guten Erfolgsaussichten nicht in der Lage sei, die öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung durchzustehen. Er bitte all jene um Verständnis, die zu ihm gehalten haben, und prangert namentlich an, wer ihn seiner Meinung nach in den Tod getrieben hat.